Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Leistungen von Sonnenfox Inh. Bianca Fox, Calwer Str.6, 75382 Neuhengstett
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemein
1.1 Der Vertrag kommt zwischen Sonnenfox Inh. Bianca Fox – im Folgenden Sonnenfox genannt – und dem Kunden zustande.
1.2 Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn auf ihre Geltung hingewiesen wurde und für den Kunden die Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme bestand. Abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen bzw. Erklärungen des Kunden (z.B. Geschäft- oder Einkaufsbedingungen) – sowie Nebenabreden wird hiermit widersprochen. Sie bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Sonnenfox. Die Angestellten von Sonnenfox sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
1.3 Sonnenfox ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden abzutreten.
2. Angebot/Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss
2.1 Für den Vertragsschluss steht die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.
2.2 Angaben zu Produkten und Leistungen im Internet oder, Broschüren, Katalogen oder sonstigen Materialien von Sonnenfox sind – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen freibleibend und stellen noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss durch Sonnenfox dar. Angebote beschränken sich hinsichtlich der Liefermenge auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld. Technische Änderungen bleiben vor verbindlicher Vertragserklärung durch Sonnenfox ausdrücklich vorbehalten. Sonnenfox verpflichtet sich, den Kunden bei der Nichtverfügbarkeit eines Artikels unverzüglich zu informieren. Sonnenfox behält sich vor, den Vertragsabschluss von einer Vorauszahlung, Anzahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen.
2.3 Eine Bestellung zum Kauf kann per Online Bestellung, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bestellungen in Fällen der Überlassung von Gegenständen zur Miete können nur telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an Sonnenfox ab, den Vertrag mit ihm zu schließen. Eine Eingangsbestätigung und etwaige Statusberichte von Sonnenfox stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch die Bestätigung der Bestellung durch Sonnenfox zustande. Das Absenden der bestellten Ware und die Bestätigung des Versands an den Kunden stehen einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Sonnenfox gleich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen/Verpackung und Versand
3.1 Es gelten die in der (Bestell-)Bestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anders vereinbart, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unfrei Versendungsort. Sonnenfox ist berechtigt, ggf. einen Mindermengenzuschlag zu berechnen.
3.2 Für Online-Bestellungen gelten die im Warenkorb unserer Webseite zur Zeit der Bestellung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Preise, die evtl. auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxycache) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig. Unser Warenkorb kann nicht zwischengespeichert werden. Preiskorrekturen aufgrund von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen – vor.
3.3 Die Preise von Sonnenfox gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
3.4 Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, ab Zugang der Rechnung beim Kunden innerhalb von 8 Tagen netto, ohne Abzug fällig. Ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedürfte, kommt der Kunde mit Überschreiten des Zahlungstermins in Verzug.
3.5 Bei Erstgeschäften und Neukunden erfolgt Lieferung auf Rechnung unter Vorbehalt einer positiven Warenkreditversicherungsprüfung, per Vorkasse oder Barnachnahme. Vergütungen für (Kunden-)Dienstleistungen sind in den vorgenannten Fällen sofort nach Rechnungserhalt und Abnahme ohne Abzug fällig.
3.6 Sonnenfox ist berechtigt, ab Zahlungsverzug gem. § 288 Absatz 2 BGB gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Es gilt zudem die Verzugspauschale des § 288 Absatz 5 BGB.
3.7 Sonnenfox ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Kreditinformationen (Bank- und Wirtschaftsauskünfte, etc.) über ihre Kunden, auch vor Vertragsabschluss, einzuholen. Werden Sonnenfox Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wird insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein, so ist Sonnenfox berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Sonnenfox ist außerdem berechtigt, auch hinsichtlich bereits bestätigter Bestellungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn auf Grund des bisherigen Zahlungsverhaltens des Kunden oder der überdurchschnittlichen Höhe der Bestellung im Verhältnis zum jeweils bisherigen Geschäftsumfang mit Sonnenfox zu befürchten ist, dass der Kunde den Kaufpreis nicht entsprechend den mit Sonnenfox getroffenen Vereinbarungen zahlen wird.
3.8 Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von Sonnenfox in den Versandkosten gesondert berechnet (vgl. Ziffer I. 3.3).
3.9 Versandkosten sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Die Wahl der Versandart erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen oder nach Wunsch des Kunden. Bei Teillieferungen, die durch Sonnenfox veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, können zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet werden.
3.10 Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
4. Liefer-/Leistungstermine und Fristen
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden Bestellungen innerhalb von 5 Werktagen nach Bestelleingang bei Sonnenfox, unter Berücksichtigung einer Hersteller-Verfügbarkeitsprüfung, an den Kunden ausgeliefert. Im Übrigen sind Termine und Fristen für Lieferungen und (Kundendienst-)Leistungen von Sonnenfox sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
4.2 Sollten nach einer Bestellung Verzögerungen über die vereinbarten Liefer-/Leistungstermine oder Fristen hinaus auftreten oder absehbar sein, so wird der Kunde darüber unverzüglich informiert. Setzt der Kunde Sonnenfox bei Nichteinhaltung der Lieferfristen eine Nachfrist, muss diese angemessen sein (vgl. Ziffer I. 8.1).
4.3 Ein Beschaffungsrisiko für die Waren übernimmt Sonnenfox nicht. Ist der Gegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts durch Sonnenfox nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, informiert Sonnenfox den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist Sonnenfox von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sonnenfox die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Sollte Sonnenfox zurücktreten wollen, übt sie das Rücktrittsrecht unverzüglich aus. Bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge erstattet Sonnenfox im Falle des Rücktritts dem Kunden unverzüglich. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn Sonnenfox die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat.
4.4 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung, die auf ein leicht fahrlässiges Verhalten von Sonnenfox zurückzuführen sind, beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5%, max. jedoch auf 5% des betreffenden Rechnungswertes. Im Übrigen gilt Ziff.I.8.
4.5 Sonnenfox ist zu Teillieferungen und Teilleistungen dann berechtigt, wenn dies aus Gründen, die Sonnenfox nicht zu vertreten hat, nicht vermeidbar (z.B. in Fällen der Ziffer I. 4.3) ist, es sei denn, die teilweise Lieferung ist wegen eines funktionellen Zusammenhangs der Artikel oder aus anderen Gründen erkennbar nicht von Interesse für den Kunden. Die Versandkosten gemäß Ziffern I 3.3 und 3.9 werden dem Kunden in diesen Fällen nur einmal berechnet.
4.6 Sofern auf Wunsch des Kunden ein Lieferauftrag von Sonnenfox storniert wird, kann Sonnenfox ohne weiteren Nachweis 15% des Rechnungswertes für das betreffende Produkt als pauschalierte Entschädigung vom Kunden verlangen. In derartigen Fällen hat der Kunde jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass Sonnenfox auf Grund der vom Kunden gewünschten Stornierung des Lieferauftrages entweder überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die verlangten 15% des Rechnungswertes für das betreffende Produkt entstanden ist.
4.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer von Sonnenfox unvorhersehbarer, unverschuldeter Umstände, z.B. Streik, Aussperrung, Epidemien/Pandemien, etc., auch wenn sie bei Lieferanten von Sonnenfox oder deren Unterlieferanten auftreten, berechtigen Sonnenfox die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
4.8 Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die daraus Sonnenfox entstandenen Kosten.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr (Sach- und Preisgefahr) geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von Sonnenfox ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Falls der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert oder ohne Verschulden von Sonnenfox unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei einem Mietvertrag trägt der Kunde die Gefahr während des Rücktransports.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden, Datensicherung
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Sonnenfox bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. Der Kunde benennt Sonnenfox eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern von Sonnenfox zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, alle Erklärungen im Rahmen der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung abzugeben und entsprechende Erklärungen der Sonnenfox entgegenzunehmen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Sonnenfox zu den vereinbarten Kundendienstterminen freien Zugang zu den Geräten sowie ungehinderten Zugriff auf die zugehörigen Diagnose-, Anwendungsprogramme, Dokumentationen, etc. zu gewähren.
6.3 Der Kunde hat nach den Vorgaben von Sonnenfox zum vereinbarten Liefertermin die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen zu schaffen, um Sonnenfox die Herstellung der Betriebsbereitschaft zu ermöglichen, sofern Sonnenfox zur Installation verpflichtet ist. Schafft der Kunde die genannten Voraussetzungen nicht, nicht zeitgerecht oder mangelhaft, so hat er Sonnenfox den verursachten Mehraufwand gemäß jeweils aktueller Dienstleistungspreisliste der Sonnenfox abzugelten. Schäden, die allein auf eine schuldhafte Pflicht- oder Obliegenheitsverletzung des Kunden im Sinne der vorstehenden Ziffern I. 6.1 bis 6.3 zurückzuführen sind, trägt allein der Kunde.
6.4 Sonnenfox liefert und installiert die Hardware entsprechend den vereinbarten Spezifikationen und Leistungsmerkmalen. Sonnenfox ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Daten in regelmäßigen Abständen, jedoch insbesondere vor der Installation von Software und Hardware sowie vor Wartungsarbeiten durch Sonnenfox, ausreichend gesichert werden. Hat der Kunde seine Daten nicht ausreichend gesichert, so haftet Sonnenfox allenfalls für solche Schäden, die nach Nachweis des Kunden auch bei ausreichender Sicherung der Daten entstanden wäre. Im Übrigen ist der Schadensersatz wegen dem Verlust oder dem Unbrauchbarwerden von Daten nach Maßgabe von Ziffer I. 8.8 dieser AGB beschränkt.
6.6 Werden Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt, muss der Kunde sofort bei Übergabe die Unversehrtheit seiner Gegenstände oder Gebäude überprüfen und Beschädigungen unverzüglich Sonnenfox schriftlich mitteilen. Sonnenfox haftet nicht für Beschädigungen, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht gerügt werden.
7. Anfechtung; Rücktritt
7.1 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in Bezug auf Leistungen, Menge und Nebenleistungen, die auf der Webseite von Sonnenfox dargestellt werden, ist Sonnenfox gemäß §§ 119 ff BGB zur Anfechtung berechtigt.
7.2 Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist Sonnenfox im Falle der noch nicht vollständigen Zahlung der Ware bzw. Leistungen berechtigt, ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Kunden eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist Sonnenfox zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
8. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche
Unbeschadet spezieller Regelungen zur Gewährleistung und Haftung, gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von Sonnenfox folgendes:
8.1 Der Kunde setzt Sonnenfox zur Beseitigung eines Mangels oder einer Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungs- bzw. Beseitigungsfrist, die im Regelfall zwei Wochen nicht unterschreiten sollte. Erst nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. den Mietvertrag kündigen und/oder Schadensersatz verlangen.
8.2 Unbeschadet der Regelung der Ziffer I. 8.7 kann der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Sonnenfox geltend machen. Entsprechend ist der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 in Verbindung mit § 281 BGB), sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 in Verbindung mit § 286 BGB), auf das negative Interesse begrenzt. Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistungen (§ 282 BGB) ist – unbeschadet der Regelung in Ziffer I. 8.7 – auf die Höhe des Kaufpreises/Mietzinses begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (und -möglichkeit) ist ausgeschlossen.
8.3 Das Recht zum Rücktritt bzw. zur Kündigung und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.
8.4 Der Kunde hat den eingetretenen Schaden dem Grund und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.
8.5 Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (vgl. Ziffer I. 8.7) ist die Haftung zudem auf typischer Weise vorhersehbare Schäden sowie einen typischer Weise vorhersehbaren Schadensumfang begrenzt; die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden (z. B. Produktionsausfall oder sonstige Ausfallkosten) und entgangener Gewinn, ist in diesem Fall ausgeschlossen.
8.6 Die Lieferung von Hard- und Software und die Erbringung von Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht als Einheit zu betrachten. Mängel im Sinne von Ziffer II. 2.1 und III. 5. in einem Bereich berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Mängel- und Schadensersatzansprüche in einem anderen Bereich, es sei denn, ein untrennbarer Zusammenhang wurde zuvor zwischen Sonnenfox und dem Kunden schriftlich vereinbart oder eine getrennte Verwendung eines Teils kann von dem Kunden vernünftigerweise nicht erwartet werden. Die Vorschriften über Mängel- und Schadensersatzansprüche in Hinblick auf das mangelhafte Produkt oder die mangelhafte Dienstleistung selbst bleiben hiervon unberührt.
8.7 Die unter Ziffern I. 8.1 bis 8.6 aufgeführten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von Sonnenfox oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder bei Nichteinhaltung von Beschaffenheitsgarantien, in Fällen des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aufgrund der grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
8.8 Bei einem von Sonnenfox verschuldeten Datenverlust haftet Sonnenfox der Höhe nach begrenzt auf die Kosten, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden entstanden wären, insbesondere die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
8.9 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich, oder ist der zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt bzw. die Kündigung ausgeschlossen.
8.10 Sonnenfox kann in Fällen nicht selbst hergestellte Produkte die von Seiten der Sonnenfox gegen den Hersteller bestehenden Schadensersatzansprüche an den Kunden abtreten und ihn bezüglich der Schadensersatzansprüche zunächst an den Hersteller verweisen. Sonnenfox wird den Kunden hierbei nach bestem Vermögen unterstützen. In diesem Fall haftet Sonnenfox nur für Schäden, wenn und soweit der Kunde den Hersteller wegen der an ihn abgetretenen Schadensersatzansprüche der Sonnenfox gerichtlich erfolglos in Anspruch genommen hat.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
9.1 Der Kunde ermächtigt Sonnenfox und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
9.2 Sonnenfox speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und evtl. Reklamationen. Ferner ist Sonnenfox berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und mit Einwilligung des Kunden für E-Mail-Werbung zu nutzen.
9.3 Sonnenfox gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
9.4 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung oder Kündigung ausgenommen sind Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke. Ausführliche Informationen zum Datenschutz stehen dem Kunden auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse – soweit es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und insbesondere um Informationen oder Unterlagen handelt, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden (nachfolgend als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet – auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, Dritten nicht offenbaren und nur für die Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von Sonnenfox gehören auch Einzelheiten des Vertragsinhaltes.
9.6 Der Kunde wird vertrauliche Informationen im Sinne der Ziffer I. 11.5 Mitarbeitern nur zugänglich machen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages bzw. zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu vertraulichen Informationen gewährt, über die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung nach Maßgabe der Ziffern I. 11.5 und 11.6 verpflichten.
10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, Sonnenfox unverzüglich schriftlich zu unterrichten, falls er auf eventuelle Verletzungen von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von Sonnenfox geliefertes Produkt aufmerksam wird.
10.2 Sonnenfox wird den Kunden bei der Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten (z.B. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) oder Urheberrechten wegen des Gebrauchs eines von Sonnenfox gelieferten Produktes von (Schadensersatz-) Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen.
10.3 Sonnenfox wird dem Kunden darüber hinaus grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls das zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen möglich sein sollte, wird Sonnenfox nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an Sonnenfox entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des Produktes berücksichtigten Betrages oder den Mietpreis erstatten.
10.4 Die vorgenannten Verpflichtungen von Sonnenfox bestehen nur, wenn und soweit der Kunde Sonnenfox unverzüglich über die gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet Sonnenfox alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten und die Schutzrechtsverletzung nicht von dem Kunden dadurch verursacht wurde, dass ein von Sonnenfox geliefertes Produkt geändert, in einer nicht in den Herstellerpublikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von Sonnenfox gelieferten Produkten eingesetzt wird.
10.5 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen schuldhaften Verhaltens von Sonnenfox bleiben von den Regelungen der Ziffern I. 12.1 bis 12.4 nach Maßgabe der Ziffer I. 8. unberührt.
11. Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des (Re-)Exports der von Sonnenfox gelieferten Produkte die entsprechenden deutschen und spezifischen ausländischen Bestimmungen beachten und seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des (Re-) Exports deutsche und spezifischer ausländische Ausfuhr- bzw. Einfuhrbestimmungen gelten. Verstößt der Kunde gegen irgendeine Ausfuhrkontrollbestimmung, haftet er gegenüber Sonnenfox unbeschränkt.
12. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistungen und Gegenleistung, stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von Sonnenfox nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor.
13. Sonstiges
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige Einwilligung von Sonnenfox an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht im Falle von Geldforderungen des Kunden gegenüber Sonnenfox.
13.2 Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von Sonnenfox an Dritte übertragen. Gegen Ansprüche von Sonnenfox kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, zur Entscheidung reif oder rechtskräftig ist.
13.3 Der Kunde ist berechtigt, Transport-Verpackungen an Sonnenfox zurückzugeben. Das Verpackungsmaterial muss sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sein. Andernfalls ist Sonnenfox berechtigt, vom Kunden die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
II. Besondere Bedingungen für Kaufverträge
Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter I. gelten für Kaufverträge die nachfolgenden Bedingungen.
1. Online Bestellung
1.1 Vornahme der Online Bestellung. Der Kunde kann eine Online Bestellung vornehmen, indem er sich zunächst registriert. Anschließend kann der Kunde Waren auswählen, indem er diese durch Klicken in einen Warenkorb legt. Alle Eingaben werden nach dem Anklicken des Bestellbuttons noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können dort korrigiert werden. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ kann der Kunde das Bestellformular anschließend an Sonnenfox versenden.
1.2 Pflichten des Online-Kunden. Der Kunde ist bei der Registrierung verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, Sonnenfox diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse, so kann Sonnenfox, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich oder in Textform (E-Mail) erklärt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht auf Grund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist. Der Kunde ist für den Schutz der ihm von Sonnenfox zur Verfügung gestellten Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung von Seiten der der Sonnenfox Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ist er zu deren unverzüglichen Änderung oder, falls ihm dies nicht möglich ist, zur unverzüglichen Unterrichtung von Sonnenfox verpflichtet. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten, insbesondere, wenn dieser von dem Kunden angezeigt wurde, ist Sonnenfox zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. über die Sperrung wird Sonnenfox den Kunden umgehend informieren. Sonnenfox haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen. Ziffer I. 8.7 gilt in diesen Fällen entsprechend.
1.3 Zustandekommen des Kaufvertrages. Die Präsentation der Waren im Internet stellt noch kein verbindliches Kaufangebot von eSonnenfox dar (vgl. auch Ziffer I. 2.2 dieser AGB). Eine etwaige Bestätigung, dass die Bestellung des Kunden eingegangen ist, sowie etwaige darin enthaltene Informationen zu Waren und Preisen stellt ebenfalls noch keine Annahme dar (so genannte „Eingangsbestätigung“). Erst der Versand der formellen Auftragsbestätigung mit dem Titel „Auftragsbestätigung“ führt zum Zustandekommen des Kaufvertrags.
1.4 Speicherung des Vertragstextes. Der Vertragstext wird bei Sonnenfox nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Der Kunde kann die Bestelldaten jedoch unmittelbar nach dem Abschicken ausdrucken.
2. Eigentumsvorbehalt
2.1 Sonnenfox behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zu Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen (so genannte Kontokorrent-Saldoforderungen) vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware in seinem Besitz pfleglich zu behandeln. Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für Sonnenfox. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird Sonnenfox Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von Sonnenfox. Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Sonnenfox nicht nachkommt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – nur unter Eigentumsvorbehalt – berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Sonnenfox hinweisen und Sonnenfox unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an Sonnenfox schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung/Weitervermietung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung /Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten und Surrogate in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.
2.2 Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Sonnenfox jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben Sonnenfox mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch Sonnenfox liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Sonnenfox wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
3. Mängelansprüche
3.1 Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Vertragsgegenstände bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht zur vertraglich vereinbarten Verwendung eignen. Die Beschaffenheit der Ware wird in der Produktbeschreibung von Sonnenfox beschrieben. öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch Sonnenfox stellen ohne entsprechende Vereinbarung der Parteien keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderer Qualität- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Kunden.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel Sonnenfox unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind auf der Empfangsbescheinigung des Logistikers zu vermerken und Sonnenfox unverzüglich mitzuteilen.
3.4 Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht nicht unverzüglich gerügt wurden, werden von Sonnenfox nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen. Mängelrügen werden als solche nur dann von Sonnenfox anerkannt, wenn sie schriftlich oder in elektronischer Form (z.B. E-Mail) mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Rüge dar. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 377 HGB zur Rügeobliegenheit.
3.5 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an Sonnenfox kann nur mit vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von Sonnenfox erfolgen, müssen von Sonnenfox nicht angenommen werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
3.6 Für den Fall, dass auf Grund einer berechtigten Mangelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferung entsprechend. Wird ein Mangel festgestellt und durch wirksame Mängelrüge Sonnenfox mitgeteilt, verpflichtet sich Sonnenfox im Rahmen einer Nacherfüllung mangelhafte Produkte nach eigener Wahl auszutauschen oder zu reparieren. Software-Fehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden nach Wahl von Sonnenfox je nach Bedeutung des Mangels, entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkung des Mangels beseitigt. Darüber hinaus hat Sonnenfox das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches zwei neuerliche Nacherfüllungen, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die dritte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Sonnenfox kann sich jedoch auf einen weiteren Nacherfüllungsversuch im Sinne der vorstehenden Sätze dann nicht berufen, wenn dem Kunden ein weiterer Nacherfüllungsversuch im Einzelfall unzumutbar ist.
3.7 Beim Kauf von Neuware verjähren Mängelansprüche 12 Monate ab Übergabe der Sache. Dies gilt entsprechend auch für gebrauchte Ware, die von Sonnenfox als „Renew“ gekennzeichnet ist. Die Ausnahmen der Ziffer I. 8.7 gelten entsprechend. Unberührt bleiben im Falle von Neuware die gesetzlichen Regressansprüche bzw. Verjährungsregelungen der §§ 445a und 445b BGB.
3.8 Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, sofern ein etwaiger Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Sonnenfox, oder ohne sonst im Wege der Selbstvornahme hierzu berechtigt zu sein, Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den Herstellerrichtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt hat.
3.9 Die Abwicklung von unberechtigten Mängelansprüchen erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der Sonnenfox dadurch entstandenen Aufwendungen.
3.10 Für gebrauchte Ware, die im Zeitpunkt des Verkaufs nicht älter als zwei Jahre ist oder als neuwertig bezeichnet wird, gilt, dass die Gewährleistung auf die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) beschränkt ist und die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe der Sache beträgt. Im Übrigen ist bei gebrauchten Gütern, insbesondere bei älteren Waren die Haftung für Mängel ausgeschlossen, sofern nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich anders vereinbart. Sowohl der vorgenannte Haftungsausschluss wie auch die Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen der Ziffer I. 8.7 dieser AGB.
3.11 Sonnenfox kann für nicht selbst hergestellte Produkte, die gegen den Hersteller bestehenden Mängelansprüche an den Kunden abtreten und ihn bezüglich der Mängelansprüche an den Hersteller verweisen. Sonnenfox wird den Kunden hierbei nach bestem Vermögen unterstützen. In diesem Fall haftet Sonnenfox nur für Mängel, wenn der Kunde den Hersteller wegen der an ihn abgetretenen Mängelansprüche gerichtlich erfolglos in Anspruch genommen hat.
VII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort/Gerichtsstand, Rechtsordnung
1.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Neuhengstett.
1.2 Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Neuhengstett. Dies gilt auch für den Urkundsprozess. Sonnenfox ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-)Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen.
1.3 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Zivilrechts.
2. Unwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Sonnenfox Inh. Bianca Fox
Calwer Str. 6
75382 Neuhengstett
Deutschland